Zahnimplantate

Dentale Implantate kann man sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen, die - schon aufgrund ihres Aussehens - von Patienten gerne mit einem "Dübel", wie er von Handwerkern benutzt wird, verglichen werden. Implantate können in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankert werden. Derartige Implantate werden als enossale Implantate bezeichnet, sie werden heute ausschließlich verwendet.


Implantate bestehen meist aus drei Teilen:
Dem im Knochen verankerten Implantatkörper, dem Halsteil und der darauf befestigten Krone.

Im Gegensatz zum "Dübel" haben Implantate allerdings weitere Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen von lebendem Gewebe - in diesem Falle ist dies der Kieferknochen - aufgenommen werden, einwachsen und den Belastungen während des Kauens dauerhaft standhalten. Dabei soll der Organismus keine Abwehrreaktionen gegen diese künstlichen Zahnwurzeln auslösen, das heißt der Implantatwerkstoff soll biokompatibel sein. Wenn die Implantate nach einer gewissen Einheilzeit (meist zwischen drei und sechs Monaten) fest mit dem Knochen verwachsen sind und so ein Maximum an Stabilität unter Kaubelastung gewährleisten, bezeichnet man diesen Zustand als Osseointegration. Man versteht darunter, dass lebende Knochenzellen bis unmittelbar an die Oberfläche des Implantatmateriales heranwachsen.

Bei Einzelzahnlücken müssen zur Brückenverankerung die Zähne, die die Lücke begrenzen, präpariert werden, wodurch der schützende Schmelzmantel zerstört wird. Ein Implantat jedoch ermöglicht es dem Implantologen, die natürliche Zahnsubstanz der Nachbarzähne zu erhalten. Die Einzelzahnlücke wird geschlossen, ohne dass die Nachbarzähne in irgendeiner Weise tangiert werden. Die große Zahnlücke oder mehrere große Zahnlücken setzen den herkömmlichen Versorgungsmöglichkeiten von festsitzendem Zahnersatz Grenzen. Die Eingliederung einer Brücke ist nur dann noch möglich, wenn die Lücke von gesunden Zähnen begrenzt wird und die Spannweite zwischen diesen Zähnen nicht zu groß ist. In diesem Fall können Implantate die fehlenden Pfeilerzähne ersetzen und festsitzende Brücken mit guter Prognose ermöglichen. Verkürzte Zahnreihen (Freiendsituationen) betreffen den Verlust großen Backenzähne einer oder beider Kieferhälften. Solche Gegebenheiten sind auf herkömmliche Weise nur in Grenzen mit herausnehmbarem oder festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. Auch in diesen Fällen können Implantate die fehlende Zähne ersetzen und die Kaufunktion wieder vollständig herstellen. Im zahnlosen Oberkiefer und Unterkiefer ist durch den Einsatz moderner konventioneller Behandlungsverfahren eine befriedigende funktionelle und kosmetische Rehabilitation häufig ohne Implantation nicht mehr möglich.

Jede Implantatversorgung beginnt mit einer eingehenden Voruntersuchung zur Abklärung der Voraussetzungen und Indikationen. Zu Anfang erfolgt die Erhebung der Krankengeschichte. Jeder Patient wird zu bestehenden Allgemeinerkrankungen und zu seiner zahnärztlichen Vorgeschichte befragt. Anschließend erfolgt die zahnärztliche Untersuchung, die der Beurteilung der gesamten Mundhöhle (Schleimhaut, Zähne, Kieferknochen) dient. Die Anfertigung von Röntgenaufnahmen ergänzt diese Untersuchung und gibt Aufschluss über das Knochenangebot und Nachbarstrukturen. Bei komplexeren Fällen ist unter Umständen die Anfertigung einer dreidimensionalen Aufnahme erforderlich.

Das Einbringen der Implantate ist als kleiner chirurgischer Eingriff zu verstehen, der in örtlicher Betäubung durchgeführt wird. Die Belastung aus der Sicht der Patienten wird dagegen sehr unterschiedlich beurteilt. Sie ist etwa vergleichbar mit einer operativen Zahnentfernung.

Nach Freilegen des vorgesehenen Knochenbezirkes durch einen Schleimhautschnitt wird für jedes Implantat eine Bohrung im Kieferknochen angelegt und anschließend das Implantat in dieser Bohrung versenkt. Anschließend das Operationsgebiet mit Nähten versorgt, so dass das Implantat vollständig mit Schleimhaut bedeckt wird. Nach einer Einheilzeit von drei bis sechs Monaten werden die Implantate wieder freigelegt und mit einem Zahnfleischformer versorgt, so dass anschließend die prothetische Versorgung stattfinden kann.

Wachsen Zahnimplantate erfolgreich ein und werden im Rahmen einer professionellen Nachsorge gepflegt, liegt die Haltbarkeit von Implantaten nach 10 Jahren bei über 90%.

Achtet man zudem darauf, die Implantate durch gezielte Mundhygiene zuhause entzündungsfrei zu halten und sie nicht zu überlastet werden, können Zahnimplantate ein Leben lang halten und die Funktion der natürlichen Zahnwurzel übernehmen.

Auch im Vergleich zu herkömmlichen Zahnersatz hat sich gezeigt, dass Zahnimplantate eine deutlich bessere Haltbarkeit haben und somit auch hinsichtlich ihrer Langlebigkeit und Sicherheit einen großen Vorteil bringen.

Der Kostenaufwand für eine Versorgung mit Implantaten unterteilt sich in zwei Bereiche:

Implantologische Leistungen

Versorgung mit Zahnersatz auf Implantaten  

Als Spezialistenpraxis mit hohem apparativem und personellen Aufwand können und wollen wir nicht mit Discount-Angeboten aus dem In- und Ausland konkurrieren. Unser Anliegen ist es vielmehr, unseren Patienten Kompetenz zu einem fairen Preis anzubieten. Selbstverständlich sind die Kosten im Einzelfall vom notwendigen Aufwand (z.B. Knochenaufbau etc.) abhängig, weshalb wir erst nach gründlicher Untersuchung eine präzise und verlässliche Kostenschätzung erstellen können. An dieser Stelle wollen wir lediglich einen Anhaltspunkt für die bei den gängigsten Behandlungen üblicherweise anfallenden Kosten geben.  

 

Beispiel: ein Zahn fehlt (ohne umfangreichen Knochenaufbau)  

Chirurgische Phase (Setzen des Implantats): 1000 – 1200 Euro
Prothetische Phase (Eingliederung des Zahnersatz): 900 – 1100 Euro

Gesamtkosten: 1900 – 2200 Euro  

 

Private Berechnung implantologischer Leistungen  

Die gesetzliche Krankenversicherung darf gemäß SGB V die Kosten für implantologische Leistungen grundsätzlich nicht übernehmen. Die Abrechnung aller mit der Implantation in Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, welche implantologische Leistungen übernimmt, empfiehlt es sich, sich einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Sprechen Sie uns hierfür an.  

 

Festzuschüsse für Zahnersatz auf Implantaten  

Die Krankenkassen zahlen je nach zahnmedizinischem Befund und unabhängig von der gewählten Therapie feste Beträge für Zahnersatz. Damit erhalten Patienten auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Implantatkonstruktion entscheiden. Der Zuschuss wird allerdings nicht für das Implantat selbst, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz, die so genannte Suprakonstruktion gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten für die Regelversorgung, die für den jeweiligen Befund als "Standardtherapie" festgelegt ist.

Praxis für Oralchirurgie
Dr. Daniel Banica

Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
und Zahnarzt

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